Kosten & Abrechnung

Sie erhalten eine Rechnung auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung einreichen können. Wenn Sie privat versichert sind oder über eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen verfügen, empfehle ich Ihnen, bereits vor Ihrem ersten Termin mit Ihrer Versicherung zu klären, ob und in welchem Umfang die Behandlungskosten übernommen werden.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, werden die Kosten für heilpraktische Behandlungen in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Behandlungskosten sind daher grundsätzlich von Ihnen selbst zu tragen.

Auch PatientInnen ohne entsprechende Versicherung erhalten eine Privatrechnung nach dem GebüH. Unter bestimmten Voraussetzungen können selbst getragene Krankheitskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden. Ob dies in Ihrem individuellen Fall zutrifft, kann Ihnen Ihr Steuerberater oder das zuständige Finanzamt beantworten.

Vor Beginn der Behandlung informiere ich Sie selbstverständlich über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Sollten Sie Fragen zur Abrechnung haben, berate ich Sie hierzu gerne persönlich.

Bitte beachten Sie, dass ich keine Kostenvoranschläge erstelle.

Erstbehandlung

Das Erstgespräch bildet die Grundlage für eine individuelle Behandlung und umfasst eine ausführliche Anamnese. Die Kosten betragen – in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) – je nach Umfang 80,00 bis 120,00 €.

Folgebhandlungen

Folgebehandlungen, wie beispielsweise Beratungen, Blutabnahmen, Ohrakupunktur, Neurologic Dry Needling oder Infusionstherapien, werden nach Zeitaufwand berechnet. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) mit 40,00 € je angefangene 30 Minuten.

Verwendete Medikamente und Materialien werden zum Selbstkostenpreis zusätzlich berechnet.

Sollten Laboruntersuchungen erforderlich sein, erhalten Sie die Rechnung für die Laborkosten direkt vom beauftragten Labor.

Bei einer kurzfristigen Absage oder einem unentschuldigt versäumten Termin behalte ich mir vor, das vereinbarte Honorar (ohne Materialkosten) in Rechnung zu stellen.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.